Mit Ausnahmen sind Unterschriften auf Tablet-PCs rechtswirksam
Der VOI - Verband Organisations- und Informationssysteme e.V. stellt klar: Die Unterzeichnung auf einem elektronischen Schreibtablett ist rechtssicher, wenn sie kundig umgesetzt ist. Nur sehr selten gelten Ausnahmen, wie im Fall eines Darlehens. Hier... weiterlesen →