Nicht auf die lange Bank schieben: SEPA-Verfahren ab 01.02.2014

Mit SEPA wird die Abschaltung der jeweiligen nationalen Zahlverfahren wie Überweisung und Lastschrift vorgeschrieben.

Pressemeldung der Firma PRAXIS EDV- Betriebswirtschaft- und Software-Entwicklung AG

Zugegeben, die Unternehmen werden in wiederkehrenden Abständen mit neuen Vorschriften gefordert. Während heute die Branchenwelt der Schütt- und Rohstoffbranche mit der BauPVo, der Bauproduktenverordnung, kämpft, ist die nächste Neuerung bereits in der Übergangsphase. Es handelt sich hierbei um das SEPA-Verfahren, welches schon seit geraumer Zeit, für viele still und heimlich, seine Spuren hinterlässt.

Ziel mit SEPA ist eindeutig: die Vereinfachung des Zahlungsverkehrs. Nicht nur in Deutschland, sondern in 31 SEPA-Teilnehmerstaaten. Dies zu realisieren hat bereits im Jahre 2008 begonnen. Ein kurzer Blick zurück: Mit der SEPA-Überweisung und der SEPA-Lastschrift wurden in der EU seit 2008 stufenweise einheitliche Überweisungs- und Lastschriftstandards eingeführt.

Konsequenterweise folgt nun der nächste Schritt: Die Umstellung von den nationalen Euro-Zahlungsverkehrsprodukten auf die SEPA-Zahlungsverkehrsprodukte.

Ein wichtiger Termin: Zum 1. Februar 2014 werden die bisher verwendeten nationalen Überweisungen und Lastschriften eingestellt.

IBAN und BIC haben auf vielen Rechnungen schon heute einen festen Platz. Statt Kontonummer und Bankleitzahl werden die IBAN (Internationalen Bankkontonummer) und BIC (Business Identifier Code) auf den Rechnungsformularen angedruckt.

Dies bedeutet bei der Verwendung von Electronic Banking-Produkten, im Online-Banking oder bei einer Einzelüberweisung:

• Ab Februar 2014 geben Sie bei einer SEPA-Überweisung die IBAN und – wenn gefordert – den BIC an.

• Bei grenzüberschreitenden Überweisungen geben Sie bis zum 31. Januar 2016 zusätzlich zur IBAN immer auch den BIC an.

• Ab Februar 2016 brauchen Sie für alle SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften, ob im Inland oder grenzüberschreitend, nur die IBAN anzugeben. Kontonummer und Bankleitzahl können nicht mehr verwendet werden.

Was bedeutet dies für die WINLine-Kunden?

In der WINLine Finanzbuchhaltung steht Ihnen das SEPA-Zahlungsformat für Überweisungen ab Version 8.7 (2000.1) zur Verfügung. Die SEPA-Basis-Lastschriften stehen ab Version 9.0 (9001) zur Verfügung und wurden in WINLine 9.0 (9002) erweitert.

Fragen hierzu sind willkommen. Die Berater der PRAXIS Software AG sowie die der BSM Business Software Mittelstand unterstützen Sie gern und besprechen die nächsten Schritte um das SEPA-Verfahren ordnungsgemäß einzurichten. Anruf genügt!



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Das Unternehmen PRAXIS EDV- Betriebswirtschaft- und Software-Entwicklung AG entwickelt und vertreibt seit 1991 Softwarelösungen für die Schüttgutindustrie. Neben Programmen für die Unternehmenssteuerung ist das Unternehmen im Bereich Business Intelligence, Flottenmanagement, Ortung und Waagebau tätig. Heute zählt das Unternehmen über 30 Mitarbeiter, die innovative Lösungen für den Mittelstand entwickeln, betreuen und vertreiben. PRAXIS EDV- Betriebswirtschaft- und Software- Entwicklung AG Lange Straße 35, 99869 Pferdingsleben/Gotha Tel.: +49 (0) 36258 - 566 - 0 Fax: +49 (0) 36258 - 566 - 40 Internet: www.praxis-edv.de E-Mail: info@praxis-edv.de


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