WDV2012 bietet Flexibilität in der Qualitätssicherung

DIN EN 12620 der BauPVo, die ab 2013 in Kraft tritt, fordert die CE Kennzeichnung der Produkte auf dem Lieferschein – auch auf dem Radlader erzeugten Lieferschein!

Pressemeldung der Firma PRAXIS EDV- Betriebswirtschaft- und Software-Entwicklung AG

Die europäische Norm DIN EN 12620 aus dem Jahre 2008 fordert die CE-Kennzeichnung der Produkte für Gesteinskörnungen und Füller für Beton. Die Übergangsfrist nach der geltenden Bauproduktenrichtline endet am 30.06.2013. Die Umsetzung in deutsches Recht ist in dem Bauproduktengesetz 89/106/EWG erfolgt.

CE- Kennzeichnung als Lieferinformation – spätestens ab 01.07.2013

Um das CE-Kennzeichen zu erhalten, ist über die werkseigene Produktionskontrolle WPK die Konformitätserklärung zu erstellen.

Ebenfalls ist eine Leistungserklärung zum Produkttyp zu erbringen. Details dazu wurden im Amtsblatt der Europäischen Union sowie in der gültigen Norm veröffentlicht.

Was bedeutet dies ab Juli 2013 für die Hersteller dieser Produkte? Was leistet die Branchensoftware WDV2012 und die hier integrierte Radladerverwiegung XR4309 dafür?

In Bezug auf diese Anforderung ist die Realisierung bereits umgesetzt. Aus Sicht der Verwiegung ist dies im stationären Bereich längst in Betrieb. Auch die mobile Verwiegung über das System XR4309 läßt genügend Spielraum, dies auf dem Lieferschein anzudrucken. Voraussetzung. Die Daten sind im Artikelstamm der WDV2012 gepflegt, und der Lieferschein selber hält genügend Platz für diese Grafik vor. Ggf. muss der Lieferschein angepasst werden.

XR4309 ist von der PTB Braunschweig zugelassen und auf dem Radlader bereits vielfach im Einsatz. Technologisch ist es so so ausgelegt, dass ein vollständiger Lieferschein bis Größe A5 erstellt wird und der Informationsgehalt, der dem Lieferschein mitgegeben wird, entsprechend hoch sein kann. Mit WDV2012 im Background haben Sie eine bestens durchorganisierte Lösung, denn die WDV2012 präsentiert die Qualitässicherung Ihres Unternehmens bis zum Endkunden.

Die Dokumentation Ihrer Prdukte in Qualität gemäß Normenforde-rung ersparen Zeit und Mehraufwand, sie informiert Ihr Umfeld und schafft Sicherheit und Vertrauen. Bauen Sie Ihren Wettbewerbsvorteil aus. Jetzt!



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
PRAXIS EDV- Betriebswirtschaft- und Software-Entwicklung AG
Lange Straße 35
99869 Pferdingsleben
Telefon: +49 (36258) 566-0
Telefax: +49 (36258) 566-40
http://www.praxis-edv.de

Ansprechpartner:
Rebecca Kohler (E-Mail)
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
+49 (36258) 566-73



Dateianlagen:
    • Den Einen macht Brüssel das Leben schwer. Die Anderen erkennen in den Verordnungen zur Qualitätsicherung zukunftssichernde Maßnahmen und positionssichernde Wettbewerbsvorteile.
Über die PRAXIS EDV-Betriebswirtschaft- und Software-Entwicklung AG: Die PRAXIS EDV-Betriebswirtschaft- und Software-Entwicklung AG wurde 1989 in Baden-Württemberg gegründet. Seit 1997 richtet sich der Fokus zunehmend auf die Branchensoftware WDV und der Geschäftsprozessintegration von der Ausschreibung bis zur Kostenrechnung und Betriebsdatenerfassung und Terminal Verwiegung. Dazu kommt nun seit 2011 die IT-Automation und Managed Services von IT-Infrastrukturen für die Anwender der Software. Dadurch ist die PRAXIS EDV- Betriebswirtschaft- und Software- Entwicklung AG das erste deutsche Unternehmen, das diese zukunftsorientierte Vision verfolgt. Wichtig ist hierbei die Schließung einer immer größer werdenden Bedarfslücken: IT-Prozess-Automation in zunehmend inhomogenen und komplexen IT-Infrastrukturen bei mittelständischen Unternehmen zu einem bezahlbaren Preis. Mit über 2000 verkauften Lizenzen gehört PRAXIS EDV- Betriebswirtschaft- und Software- Entwicklung AG in der Branchenentwicklung für die „Schütt-, Veredelungs- und Baustoff- Industrie für den Mittelstand“ zu den Marktführern in Deutschland. Durch die Gesellschaftliche Integration in der BSM Business Software für den Mittelstand eG erweitert das Systemhaus elementar mit über 200 Fachkräften in den unterschiedlichsten Spezialbereichen die Kompetenz Bundesweit. Beleg, gern auch als PDF, erbeten.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.