Bei Apps fehlen einheitliche Datenschutzrechte

Verschiedene Vorschriften in Hersteller- und Käuferländern

Pressemeldung der Firma Heise Medien Gruppe GmbH & Co KG

App-Anbietern, die sich an das strenge deutsche bzw. europäische Datenschutzrecht halten, droht ein Wettbewerbsnachteil. Nicht selten bewegen sie sich deshalb in einer rechtlichen Grauzone. Erst durch internationale Zusammenarbeit und einheitliche Standards wird es in Sachen App-Datenschutz Fortschritte geben. Das berichtet das IT-Profimagazin iX in seiner aktuellen Ausgabe 6/2012.

Viele Smartphone-Apps verarbeiten personenbezogene Daten. Neben den „klassischen“ Daten, die bei der Nutzung von Onlinediensten anfallen – etwa IP- oder Geräteadressen, Tracking des Surfverhaltens mittels Cookies und dergleichen – sind bei Smartphone-Apps der Aufenthaltsort und andere „Location Based Services“ datenschutzrechtlich relevant. Die Datenschutzrechte gelten auch hier. Doch technische Vorgaben der Hersteller, veraltete Rechtsvorschriften oder Konflikte zwischen Vorschriften in Hersteller- und Käuferländern führen zu etlichen Zweifelsfragen.

Zu Beschwerden führte insbesondere das „Anzapfen“ von Adressbüchern auf Smartphones durch Apps und die anschließende Übermittlung an Server des App-Anbieters. Apple beispielsweise musste reagieren und hat durch ein Update sichergestellt, dass ein Zugriff auf die Kontaktlisten in den Adressbüchern von Smartphones nur noch nach vorheriger Einwilligung des Nutzers möglich ist.

Die kalifornische Generalstaatsanwältin Kamala Harris hat mit sechs der größten App-Store-Betreiber vereinbart, die Privatsphäre von Nutzern besser zu schützen. Demnach müssen Apple & Co. die Entwickler von Apps für ihre Plattformen künftig auch ausdrücklich dazu verpflichten, dem Nutzer ihre Datenschutzbestimmungen vor dem Installieren zur Kenntnis zu geben. Ein Verstoß dagegen kann nach US-amerikanischen Wettbewerbsgesetzen oder wegen irreführender Werbung ein juristisches Nachspiel haben. Die Forderungen kommen in weiten Bereichen dem nahe, was nach deutschem und europäischem Datenschutzrecht bereits selbstverständlich sein sollte. Doch bis sich die Datenschutzregimes diesseits und jenseits des Atlantiks angeglichen haben, wird noch eine ganze Zeit vergehen.



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    • Das Titelbild der aktuellen iX-Ausgabe 6/2012


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