Airbus vertraut auf LEGIC®

Zucchetti Axess hat kürzlich für Airbus Spanien ein Zeiterfassungssystem für Mitarbeiter implementiert, in dem multifunktionale Lese- und Schreibterminals von LEGIC zum Einsatz kommen

Pressemeldung der Firma LEGIC Identsystems AG

Airbus, ein führender Flugzeughersteller mit Betriebsstätten in 80 Ländern, hat vor Kurzem sein Mitarbeiter-Zeiterfassungssystem an den spanischen Standorten Madrid und Sevilla aufgerüstet. In Kooperation mit seinem spanischen Partner SoftMachine implementierte das in Italien ansässige Unternehmen Zucchetti Axess ein umfassendes, multifunktionales System auf der Basis der LEGIC advant Technologie.

Anlässlich eines Meetings bei LEGIC hatten Airbus und Zucchetti Axess einen ersten Kontakt geknüpft. Aus dieser Begegnung entwickelte sich eine vielversprechende Partnerschaft, sodass das global operierende Luftfahrtunter­nehmen den Einkauf von LEGIC Badge-Lesern bei Zucchetti Axess in Auftrag gab.

2010 wurde von Airbus eine Vorauswahlliste von qualifizierten Lieferanten für ein Upgrade-Projekt an vier Fertigungsstandorten für Militärflugzeuge in Madrid und Sevilla erstellt. Ziel dieses Projekts war die Angleichung der Standorte an die Sicherheitsstandards des Airbus-Konzerns. Dabei sollte die vorhandene Hardware durch neue LEGIC Geräte ersetzt werden. Die Systemanforderungen erwiesen sich als sehr anspruchsvoll: Multiapplikationsfähigkeit, Integration in das vorhandene System, Flexibilität und modulare Funktionalität.

Zucchetti Axess beauftragte einen örtlichen Partner, die Firma SoftMachine, mit der Lieferung von 120 EtherTRAX+G Terminals mit LEGIC Lesern. Diese wurden speziell für das Auslesen des proprietären Airbus-Segments aus den LEGIC Badges konfiguriert. Für die Schnittstelle zwischen den Terminals und dem SAPHR-Modul wurde das von Zucchetti Axess zertifizierte XAtl@s SAP-Verbindungsmodul verwendet. Darüber hinaus wurde für die umfassende Online-Überwachung des Terminalstatus und der Echtzeit-Datentransfers an den Hauptserver die Zucchetti Axess X-Atl@s Software eingesetzt.

Obwohl die Anforderungen des Kunden hochkomplex und sehr anspruchsvoll waren, konnte das Projekt innerhalb eines kurzen Zeitraums abgeschlossen werden. Der hervorragenden Produktanpassung durch den Lieferanten und dem professionellen Service des örtlichen Partners ist es zu verdanken, dass mehr als 10 000 Airbus-Mitarbeiter heute die Vorteile eines hochentwickelten Zeiterfassungssystems nutzen können. Aufgrund der positiven Erfahrungen mit dieser ersten wichtigen LEGIC Referenz in Spanien ist SoftMachine dem LEGIC Partnernetzwerk beigetreten, das sich als erfolgreiches Mittel zur Gewinnung weiterer Geschäftschancen erwiesen hat.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
LEGIC Identsystems AG
Binzackerstrasse 41
8620 Wetzikon
Telefon: +41 (44) 93364-64
Telefax: +41 (44) 93364-65
http://www.legic.com

Ansprechpartner:
Marcel Brand
Leiter Marketing Kommunikation
+41 (44) 933-6464

LEGIC Identsystems AG mit Schweizer Hauptsitz ist ein führender Anbieter kontaktloser Smart Card Technologie auf der Frequenz von 13.56 MHz. Zum Produktangebot gehören hoch integrierte Lese-/Schreib Chip Sets, Lesermodule und Transponder Chips, welche den LEGIC RF-Standard unterstützen sowie mit den Normen ISO 15693, ISO 14443 und NFC/ISO18092 konform sind. Zum weltweiten Partnernetzwerk zählen derzeit über 250 offizielle LEGIC Lizenzpartner. Die LEGIC Partner bieten eine Vielzahl von LEGIC all-in-one-card Applikationen für Zutrittskontrolle, Biometrie, e-payment, Parken, Ticketing sowie weiteren Multiapplikationen an. Über 3 Millionen Lesermodule und mehr als 150 Millionen LEGIC Ausweise sind in über 100 000 Unternehmen und Freizeitanwendungen weltweit erfolgreich im Einsatz.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.