Ist Ihre IT fit für SEPA? Neues Zahlungsverfahren ab 1.2.2014 Pflicht!

Viele Unternehmen im Verzug – CRM- und BPM-Software hilft bei Umsetzung

Pressemeldung der Firma CURSOR Software AG

Die europaweite Umstellung der Zahlungssysteme für Überweisungen und Lastschriften steht vor der Tür. Bis spätestens 1. Februar 2014 muss gemäß SEPA-Verordnung die Umstellung der Zahlungssysteme für Überweisungen und Lastschriften vollzogen sein. Dies hat umfangreiche Auswirkungen auf Geschäftsprozesse und IT-Systeme, die an die neuen Abläufe anzupassen sind. Die Komplexität dieser Aufgabe wird häufig nicht erkannt – Unternehmen, die noch nicht mit der Umstellung begonnen haben, droht die Zeit davon zu laufen.

Unternehmen im Verzug

Dass die mit SEPA (Single Euro Payments Area) einhergehenden Herausforderungen oft unterschätzt werden, zeigte bereits eine Information der Deutschen Bundesbank im Herbst vergangenen Jahres. Lastschriften nach dem neuen Verfahren hatten demnach im August 2012 im gesamten Euroraum einen Anteil von gerade einmal zwei Prozent am gesamten Zahlungsverkehr. Anfang 2013 bestätigte die Studie „SEPA-Umsetzung in Deutschland“ (IBI Research/Universität Regensburg) den Handlungsbedarf. Ihr zufolge planen rund 30 Prozent der befragten Unternehmen konkrete Schritte erst ab der zweiten Jahreshälfte 2013.

CRM-Software unterstützt und beschleunigt die Umstellung

Die gute Nachricht für CRM-Anwender: Die Software bietet wertvolle Unterstützung bei der Bewältigung der anstehenden Aufgaben. Die Prüfung der bestehenden Einzugsermächtigungen und der Informationsaustausch mit Kunden, Marktpartnern und Lieferanten beispielsweise ist ein zentraler Aspekt der SEPA-Abbildung. Über die CRM-Anwendung organisierte und gesteuerte Geschäftsprozesse helfen hier unter anderem bei der Einholung von fehlenden Ermächtigungen und dem Abgleich von Kontoinformationen (IBAN, BIC), bei der Information der Kunden über das neue Verfahren, bei der Verwaltung von Mandaten und dem Versand von Zahlungsankündigungen.

Video: SEPA im Überblick

Stefan M. Eschner, Bereichsleiter Produktmanagement bei CURSOR, vermittelt in Wort und Bild Grundlagen und Auswirkungen der SEPA-Verordnung und gibt Antworten auf wichtige Fragen: Welche Abläufe sind betroffen? Welche neuen Informationen, Daten und Dokumente sind zu integrieren? Welche Schritte sind bei der IT-seitigen Abbildung zu gehen? Und nicht zuletzt: wie können mit Hilfe der CRM-Anwendung die Geschäftsprozesse im Zahlungsverkehr noch effizienter gestaltet werden?

> Das Video auf CURSOR-TV <



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
CURSOR Software AG
Friedrich-List-Str. 31
35398 Gießen
Telefon: +49 (641) 40000-0
Telefax: +49 (641) 40000-666
http://www.cursor.de

Ansprechpartner:
Steffen Barthel
Koordination Marketing und Öffentlichkeitsarbeit
+49 (641) 40000-401

CURSOR auf einen Blick - über 25 Jahre CRM-Erfahrung Unter dem Motto »Erfolg mit System« entwickeln und vermarkten wir seit mehr als 25 Jahren branchenspezifische Software für das Kundenbeziehungs- und Geschäftsprozessmanagement (CRM, Customer Relationship Management). Mit Softwareentwicklung, Beratung, Softwareeinführung, Schulung und Support bieten wir ein umfassendes Leistungsspektrum aus einer Hand. In enger Zusammenarbeit mit Kunden und Branchenexperten entstehen auf Basis von CURSOR-CRM zeit- und kostensparende Lösungen für Vertrieb, Marketing und Kundenservice. Unternehmen der Energiewirtschaft (Produkte: EVI für Energiedienstleister und TINA für Netzbetreiber), Banken und Finanzdienstleister sowie Dienstleistungs- und Industrieunternehmen profitieren von exakt an ihren Anforderungen ausgerichteten Geschäftsprozessen. Mehr als 15.000 Anwender nutzen CURSOR-Anwendungen täglich. Im Geschäftsbereich Distribution vermarktet CURSOR IBM-Software aus den Bereichen Information Management und Business Analytics sowie zugehörige Beratungs, Service- und Supportleistungen für Partner-Softwarehäuser (ISV, Independent Software Vendors).


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.