Unterstützung bei der Umsetzung des EuGH-Urteils
Nachdem der Europäische Gerichtshof entschieden hat, dass Unternehmen in der EU die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter systematisch erfassen müssen, sind viele Betriebe auf der Suche nach passenden Lösungen. „Mit unserer Lösung zur Personalzeiterfassung im Manufacturing Execution System (MES) HYDRA können wir Unternehmen dabei unterstützen, die Vorgaben des EuGH-Urteils zu erfüllen“, erklärt Nathalie Kletti, Vice President Enterprise Development bei MPDV.
Zeiterfassung mit MES HYDRA
Die Erfassung von Arbeitszeiten ist schon seit langem eine Basisfunktion von HYDRA. Mit dieser Softwarelösung können neben den reinen Arbeitszeiten auch die Zeiten erfasst werden, die Mitarbeiter für bestimmte Aufträge in der Fertigung aufwenden. Damit schafft das System eine umfassende Transparenz – insbesondere in Produktionsbetrieben. Gleichzeitig ermöglicht die digitale Zeiterfassung aber auch die Abschaffung papierbehafteter Prozesse wie beispielsweise der Beantragung und Genehmigung von Urlaub. Durch einen digitalen Fehlzeitenworkflow profitieren sowohl Mitarbeiter als auch Vorgesetzt von deutlich schlankeren Abläufen.
Weitere Informationen zur Personalzeiterfassung mit HYDRA.
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