Mehr Nachweisbarkeit durch einzigartigen Zustellungsnachweis

Pressemeldung der Firma Frama Deutschland GmbH

Eingeschriebene E-Mail mit RMail: Zustellungsnachweis als Compliance Record für Ihre E-Mails

Einzigartig. Nur mit RMail erhalten Sie für jede E-Mail, die Sie mit RMail versenden, einen „Eingeschriebenen Zustellungsnachweis“ über den Zustellstatus, den Zeitpunkt der Zustellung und über den Originalnachrichteninhalt. Dieser Nachweis hat vor Gericht eine hohe Beweiskraft.  Wenn Sie gesetzlich zum Verschlüsseln vertraulicher E-Mails verpflichtet sind oder andere Compliance- Anforderungen erfüllt werden müssen, benötigen Sie einen Nachweis über die Einhaltung der Vorschriften und Anforderungen. Der eingeschriebene Zustellungsnachweis dient hier als Beleg und kann nachweisen, dass Sie Ihren Verpflichtungen vollumfänglich nachgekommen sind, sollte über die Zustellung und den Inhalt nebst Anhängen ein Streitfall entstehen.

Der eingeschriebene Zustellungsnachweis beinhaltet nicht nur alle wichtigen Informationen zur Nachricht in verschlüsselter Form, die Sie versandt haben. Mit ihm können Sie auch Dritten gestatten, die Informationen zu prüfen. Der einzigartige eingeschriebene Zustellungsnachweis ermöglicht auch die Authentifizierung und Wiederherstellung der ursprünglichen Nachricht in unveränderter Form.

Der Zustellungsnachweis
Der eingeschriebene Zustellungsnachweis stellt eine komplette Empfangsquittung dar und wird automatisch an den Absender gesendet oder zentral archiviert. Der Zustellnachweis enthält die Informationen, um die Zustellung, den Inhalt und die jeweiligen Zeitangaben verlässlich nachweisen zu können.

HTML Receipt
Der Anhang „HTML Receipt“ enthält die eigentliche Empfangsquittung. Diese Datei besteht aus der Original E-Mail inkl. alle Anhänge in verschlüsselter Form, den Fakten der Zustellung (Audit Trail), Zustellnachweis, digitalen Fingerabdrücken und den jeweiligen Zeitangaben. Alle Informationen sind verschlüsselt gespeichert und somit manipulationssicher.

Verifikation
Sollte es zu einem Streitfall kommen, in deren Verlauf gesendete Informationen per E-Mail eine Rolle spielen, können die Fakten zur Zustellung wiederherstellt werden. Der Absender kann jederzeit den Zustellungsnachweis an die Gegenseite senden, um die Originalität der E-Mail nachzuweisen.

Sendestatus
Der eingeschriebene Zustellnachweis enthält die Nachweise zur Zustellung sowie den Zustellstatus.

Audit Trail
e-communications: RMaiil zeichnet die Track & Trace Informationen die E-Mail auf. Das beinhaltet die SMTP Dialoge und weitere Übertragungsdaten und somit den nachweisbaren Verlauf der Zustellung

Weitere Informationen zum Thema „Eingeschriebene E-Mail“ finden Sie unter:
https://www.frama.de/digitale-loesungen-und-datenschutz/rmail/zustellungnsachweis/



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