Die Registrierkassensicherheitsverordnung RKSV gilt auch für Hotelsoftware
Die Registrierkassenpflicht in Österreich ist in aller Munde.
Was viele aber nicht wissen, ist, dass nicht nur Registrierkassen von dieser gesetzlichen Bestimmung betroffen sind, sondern auch die abgerechneten Leistungen eines Hotels.
Denn lt. Bundesministerium für Finanzen tritt ab dem 01.04.2017 die Rechtsvorschrift in Kraft die eine Sicherheitseinheit zum Manipulationsschutz vorweisen muss. Sprich, ab diesem Zeitpinkt muss jeder Beleg mit einem maschinenlesbaren QR Code ausgestattet sein. Weiterhin muss man das sogenannte DEP (Datenerfassungsprotokoll) führen. Außerdem müssen alle erfassten Umsätze und Buchungen aufsummiert und mittels Umsatzzähler gespeichert werden. Diese werden dann verschlüsselt gespeichert unfd können im Falle einer Prüfung durch die Finanz ausgelesen werden.
ResiGo aus dem Hause PosBill bietet allen Nutzern der ResiGo Hotelsoftware eine gesetzteskonforme Software, die allen Anforderungen entspricht. Alle Hotelliers, die die ResiGo Hotelsoftware im Einsatz haben, wurden bereits frühzeitig informiert, sodass ein reibungsloser Ablauf zur Umstellung gewährleistet werden konnte.
Die Anbindung der Signatureinheit an die Hotelsoftware ist innerhalb kürzester Zeit möglich und wird dabei, auf Wunsch, von erfahrenen Mitarbeitern begleitet. Bereits frühzeitig hat das ResiGo – Team allen Nutzern eine Checkliste zur Verfügung gestellt. Diese gibt dem Hotellier die Möglichkeit Step-by-Step alle notwendigen Unterlagen griffbereit vorzubereiten. Alles in allem bietet die ResiGo zum aktuellen Zeitpunkt eine sichere Hotelsoftware für Österreich, die dank jahrzehntelanger Erfahrung sofort eigesetzt werden kann.
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