Softwarehersteller Electronic Arts unterschreibt Unterlassungserklärung

Pressemeldung der Firma Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

Einer der größten Hersteller von Computerspielen, die Firma Electronic Arts, hat sich in einer Unterlassungserklärung gegenüber der Verbraucherzentrale dazu verpflichtet, spätestens ab dem 01.01.2013 die Käufer bereits vor dem Kauf der Spiele über relevante Umstände, die mit der Nutzung des Spiels verbunden sind, zu informieren.

Auslöser war ein von der Firma kürzlich veröffentlichtes Computerspiel für dessen Freischaltung der Käufer zwingend eine Internetverbindung brauchte und zusätzlich im Rahmen der Freischaltung eine Zusatzsoftware zu installieren war, die wohl bestimmte Informationen über den Nutzer bzw. dessen Rechner an den Hersteller weiter gab.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen mahnte Electronic Arts darauf hin ab. Nun wurde die geforderte Unterlassungserklärung unterzeichnet.

Unsere Meinung

Die Erklärung von Electronic Arts besagt letztendlich nichts Anderes, als es das Gesetz vorschreibt. Nach deutschem Recht müssen nämlich alle für den Abschluss eines Vertrages relevanten Umstände im Sinne von Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Verbraucher vor dem Vertragsschluss in transparenter und verständlicher Art und Weise mitgeteilt werden. Sonst werden dies e Bedingungen nicht Vertragsbestandteil.

Selbst wenn man aber diese Bedingungen nicht als AGB in diesem Sinne verstehen würde, so stellen doch solche Umstände vertragswesentliche Informationen dar für die der Hersteller zumindest eine vertragliche Nebenpflicht der Offenlegung hat.

Umso erstaunlicher ist es, dass gerade in der Softwarebranche oftmals gegen diese Vorschriften verstoßen wird. Schließlich gibt es kaum eine Umverpackung im Handel, die ausreichend über alle Umstände informiert, die durch Installation und Nutzung der Software für den Käufer relevant sein können. Die Lizenzbedingungen werden ohnehin meistens viel zu spät, nämlich bei der Installation der Software, angegeben. Dann aber ist der Kaufvertrag über die Software schon lange geschlossen worden und die Lizenzbedingungen (auch AGB) können dann gar nicht mehr wirksam in den Vertrag mit dem Nutzer eingebunden werden.

Vielleicht geht ja nach dieser Pressmeldung Electronic Arts wenigstens mit gutem Beispiel voran.

Timo Schutt

Rechtsanwalt & Fachanwalt für IT-Recht



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