Neues JVEG: Mit Sprengnetter-JVEG einfach und sicher abrechnen

Sprengnetter setzt neue Abrechnungsmodi nach dem 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz in seiner Abrechnungssoftware JVEG für Gerichtssachverständige um

Pressemeldung der Firma Sprengnetter GmbH

Sachverständigen, die für Gerichte tätig sind, müssen für Auftragseingänge ab dem 1. August 2013 das mit dem 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz vom 23. Juli 2013 novellierte JVEG (Justiz-Vergütungs- und Entschädigungsgesetz) anwenden. Gerade bei der Rechnungserstellung müssen viele Neuerungen beachtet werden. In seiner aktuellen JVEG-Version hat Sprengnetter die neue Gesetzesfassung so integriert, dass abhängig vom Auftragsdatum automatisch die jeweils anzuwendende Gesetzesfassung berücksichtigt wird – Anwender sind vor Fehlern und Honorareinbußen sicher.

Auf der Grundlage des aktualisierten Gesetzes können Sachverständige Gerichten zukünftig 20 % höhere Stundensätze für Gutachten in Rechnung stellen. Neben den Stundensätzen wurden auch die Abrechnungsmodi für Schreibauslagen, Fotos, Kopien und Dateien erheblich modifiziert. „Mit dem neuen Sprengnetter-JVEG ersparen sich Anwender die Einarbeitung in die komplexen Gesetzesänderungen, erstellen auch umfangreiche Rechnungen in nur fünf Minuten und dank unserer detaillierten Dialogabfrage wird keine Rechnungsposition mehr vergessen“, erklärt Jochem Kierig, Geschäftsleiter der Sprengnetter GmbH.

Weiterer Vorteil von Sprengnetter-JVEG für Sachverständige: Der differenzierte, transparente und JVEG-konforme Rechnungsaufbau erspart Rückfragen und Diskussionen mit den Kostenbeamten der Gerichte – Rechnungen werden schneller abschließend bearbeitet und somit auch früher bezahlt. Interessenten können die Demo-Version von Sprengnetter-JVEG kostenlos und unverbindlich testen.



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