Im Multimediabereich gibt es eine interessante und günstige Alternative zu Produkten direkt von den Softwaregiganten. Statt zu teuren Softwarepaketen greifen immer mehr Kunden auf sogenannte OEM-Versionen zurück. Vorteil für den Kunden: gleiche Qualität zu niedrigem Preis. „Viele Verbraucher erhalten ihre Software, wie beispielsweise das Betriebssystem, beim Kauf eines fertig ausgestatteten PCs“, beschreibt Maik Mahlow, Geschäftsführer der pcfritz.de Onlinestore GmbH, die aktuelle Lage auf dem Softwaremarkt. „Mit den OEM-Versionen bieten wir für jedermann einen alternativen und deutlich günstigeren Weg.“
3 entscheidende Buchstaben
OEM steht für Original Equipment Manufacturer und ist die englische Bezeichnung für Originalausrüstungs-Hersteller. „OEM-Software kostet bei uns oft weniger als die Hälfte dessen, was das Softwareunternehmen als unverbindliche Preisempfehlung ausgibt, bietet aber den gleichen Funktionsumfang“, unterstreicht Mahlow. Als Beispiel sei Windows 8 genannt, welches aktuell beim Hersteller regulär 119,99 Euro kostet. pcfritz.de-Kunden erhalten hingegen gleiches Produkt für 49,90 Euro plus Versandkosten.
Und so funktioniert es
Bei OEM handelt es sich um Software-Versionen, die PC-Hersteller auf Computern vorinstallieren. Das heißt, Software-Produzenten wie Microsoft oder Apple stellen die Ware zwar her, bringen sie aber nicht selbst in den Handel, sondern überlassen diesen Schritt Zwischenhändlern. Anbieter wie pcfritz.de bieten Endverbrauchern diese OEM-Versionen optional ohne PC oder Mac an, wobei die hochwertige Neuware mit jedem PC und jedem Notebook kompatibel ist. Nach Installation und Aktivierung durch den mitgelieferten Original-Lizenzaufkleber haben Kunden selbstverständlich Anspruch auf alle Updates.
Rechtlicher Hintergrund
Früher durfte OEM-Software nur in Kombination mit der dazugehörigen Hardware im Einzelhandel verkauft werden, doch diese Beschränkung hob vor gut zehn Jahren ein Urteil des Bundesgerichtshofs auf. Microsoft klagte gegen einen Berliner PC-Hersteller, der „gebündelte“ Software separat ohne die dazugehörige Hardware verkauft hatte. Das Gericht wies die Klage ab: Da der Vertrag zur Verwendung von OEM-Produkten nur zwischen dem Hersteller und dessen Abnehmer gilt, darf der Endverbraucher seitdem OEM-Ware beliebig nutzen und auch verkaufen. Auch eine weitere Rechtsprechung erging im Sinne von deutschen Verbrauchern in 2012, als Lizenzvereinbarungen, die eine spätere Veräußerung untersagen, als unwirksam erklärt wurden. „In Anbetracht der günstigen Preise lässt sich auch leicht verschmerzen, dass OEM-Software ohne aufwendige Verpackung, Handbücher und kostenlose Supportanfragen beim Hersteller auskommt“, unterstreicht Mahlow abschließend.
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