Neue Einkaufsbedingungen für Erstellung und Anpassung von Software

Neuer Mustervertrag von BMI und BITKOM für öffentliche Hand / Erstellung von Individual- und Anpassung von Standardsoftware

Pressemeldung der Firma BITKOM - Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.

Vertreter der öffentlichen Hand und des Hightech-Verbands BITKOM haben sich auf neue IT-Einkaufsbedingungen verständigt. Künftig steht für die öffentliche Auftragsvergabe im IT-Bereich mit den „EVB-IT Erstellung“ (EVB-IT: „Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen“) ein neuer Mustervertrag zur Verfügung, der speziell die Erstellung von Individualsoftware und Anpassung von Standardsoftware betrifft.

Hierzu erklären die IT-Beauftragte der Bundesregierung, Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe, und der Präsident des BITKOM, Prof. Dieter Kempf: „Das neue Vertragsmuster betrifft ein sehr bedeutendes Markt-segment. Der Einsatz dieses speziellen Mustervertrages wird die öffentliche Hand und die Wirtschaft bei der Vergabe von Aufträgen zur Erstellung von Individualsoftware und Anpassung von Standardsoftware weiter entlasten. Wir wünschen den neuen „EVB-IT Erstellung“ eine hohe Akzeptanz in der öffentlichen Hand und der IT-Wirtschaft. Wie bisher können beide Seiten darauf vertrauen, dass es sich um ausgewogene und praxistaugliche Bedingungen handelt.“

Grundsätzlich konnte das Beschaffungsszenario der Softwareerstellung und Anpassung bislang auch mit den „EVB-IT System“ abgebildet wer-den. Jenes Vertragswerk ist jedoch sehr umfassend, da es für die Beschaffung von komplexen IT-Systemen konzipiert wurde. Demgegenüber fallen die neuen „EVB-IT Erstellung“ deutlich kürzer aus, konzentrieren sich auf Softwareerstellung und Anpassungsleistungen und sind dadurch – für Beschaffer wie IT-Wirtschaft – besser handhabbar.

Die Rahmenbedingungen für den Einkauf von IT-Leistungen werden seit vielen Jahren durch die öffentliche Hand fortentwickelt und mit dem BITKOM abgestimmt. Angesichts der Summen, die die öffentliche Hand in Informationstechnik und deren sichere Anwendung investiert, kommt diesen Einkaufsbedingungen erhebliche Bedeutung zu. EVB-IT Vertragsmuster sind bei Beschaffungen durch die Bundesbehörden verbindlich anzuwenden. Auch Länder und Kommunen wenden sie überwiegend an.

Der Mustervertrag ist abrufbar unter http://www.cio.bund.de/….



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
BITKOM - Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.
Albrechtstraße 10
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 27576-0
Telefax: +49 (30) 27576-400
http://www.bitkom.org

Der BITKOM vertritt mehr als 2.000 Unternehmen, davon über 1.200 Direktmitglieder mit 140 Milliarden Euro Umsatz und 700.000 Beschäftigten. Nahezu alle Global Player sowie 800 Mittelständler und zahlreiche gründergeführte Unternehmen werden durch BITKOM repräsentiert. Hierzu zählen Anbieter von Software & IT-Services, Telekommunikations-und Internetdiensten, Hersteller von Hardware und Consumer Electronics sowie Unternehmen der digitalen Medien.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.