Zuführungen und Auflösungen von Pensionsrückstellungen versicherungsmathematisch korrekt und übersichtlich

Rechenwerkzeug von HAESSLER unterstützt die Planung von Verpflichtungen aus der betrieblichen Altersversorgung und aus der Beamtenversorgung

Pressemeldung der Firma HAESSLER Information GmbH
Für das Rechenprogramm HPR Pensionsrückstellung ist ein 360-seitiges Handbuch vorhanden, welches alle Funktionalitäten beschreibt


Pensionen, Beihilfen, Altersteilzeit- und Jubiläumsverpflichtungen – sie alle müssen für die Bilanzierung nach EStG, HGB und IFRS (IAS19) fundiert geplant, stichtagsgenau bewertet und zum Bewertungszeitpunkt detailliert betrachtet und dokumentiert werden. „Die Planung von Pensionsrückstellungen gewinnt dabei immer mehr an Bedeutung“, weiß Joachim Haessler, Geschäftsführer der HAESSLER Information GmbH. „Durch die fortgesetzte Zinsschmelze muss vor allem die mehrjährige Planung künftiger Zuführungen und Auflösungen zur Rückstellung verbessert werden. Alles andere führt zur endlosen Diskussion bei Bilanzerstellung.

HPR Pensionsrückstellung von HAESSLER ist ein versicherungsmathematisches Rechenwerkzeug, welches mit Inhalten in detaillierten Berichten bei Planung, Anfertigung von Gutachten und Jahresabschlussarbeiten unterstützt.

Wer nicht selbst mit großem Aufwand eine Lösung für die Bewertung von Pensionsrückstellungen entwickeln und auf dem neuesten Stand halten möchte, dem bietet die etablierte Software HPR Pensionsrückstellung von HAESSLER flexible und umfassende Möglichkeiten. Mit HPR können Rückstellungen für Pensions-, Beihilfe-, Altersteilzeit- und Jubiläumsverpflichtungen sowohl nach verschiedenen gesetzlichen Vorgaben bewertet, als auch nach ganz individuellen Anforderungen abgebildet werden. Die in HPR Pensionsrückstellung integrierte Darstellung der Teilwertentwicklung in Folgejahren sowie verschiedene Erweiterungen (Planungsbaustein, Prognose, Bestandsentwicklung, Flexizins) helfen bei der fundierten Planung langfristiger Entwicklungen der Versorgungslast und damit auch zutreffende Aussagen zu erwarteten Zuführungen und Auflösungen zur Rückstellung.

„Pensionsrückstellungen sind nicht nur in der kommunalen Haushaltsplanung ein wichtiger Faktor, der gut begleitet sein muss“, so Haessler. Deshalb bekommen Anwender neben einer umfassenden technischen Unterstützung auf Wunsch auch fachliches Know-how vermittelt, welches den Verantwortlichen Verständnis für mögliche Auswirkungen von Zinsänderungen oder Besoldungserhöhungen verschafft. In offenen oder individuellen Lehrgängen lernen Teilnehmer nicht nur den versicherungsmathematischen Hintergrund und die Handhabung der Software HPR Pensionsrückstellung im Detail kennen, sondern können kniffelige Fragestellungen beantwortet bekommen.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
HAESSLER Information GmbH
Mühlstraße 58
75328 Schömberg
Telefon: +49 (7235) 9709-0
Telefax: +49 (7235) 9709-80
https://www.haessler.com



Dateianlagen:
    • Für das Rechenprogramm HPR Pensionsrückstellung ist ein 360-seitiges Handbuch vorhanden, welches alle Funktionalitäten beschreibt
    • Das Rechenprogramm HPR Pensionsrückstellung ermittelt die für die Bilanz erforderlichen Angaben
    • die anzuwendenden Heubeck Richttafeln 2018 G sind im Programm HPR Pensionsrückstellung integriert
    • Kompetente Support-Mitarbeiter stehen für das Rechenprogramm HPR Pensionsrückstellung zur Verfügung.
    • Das Anwenderhandbuch von HPR Pensionsrückstellung beschreibt alle Funktionalitäten des Rechenprogramms in übersichtlicher Form
Die HAESSLER Information GmbH entwickelt seit 1982 intelligente Software-Werkzeuge. Mit großem Erfolg: Als erstes europäisches Unternehmen wurde HAESSLER von der AIIM (Association for Information and Image Management, USA) mit dem IMC Award of Excellence für innovative Lösungen ausgezeichnet. Behörden und Verwaltungen, Versorgungskassen, Banken und Versicherungen, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie Steuerberatungs- und Anwaltskanzleien nutzen die durchdachten Programme der Softwareschmiede aus dem Nordschwarzwald. Für das Thema Pensionsrückstellung ist der kleine Mittelständler einer von wenigen Anbietern und Marktführer im kommunalen Bereich. Die ausgefeilte Software eignet sich aber nicht nur für Behörden und kommunale Anwender, sondern auch für Wirtschaftsunternehmen.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.