In seiner heutigen Sitzung hat der Deutsche Bundesrat das Jahressteuergesetz 2018 verabschiedet. Eric Schweitzer, Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), bewertet die darin enthaltenen Neuregelungen zur Umsatzsteuer im E-Commerce positiv, wirbt jedoch für ein einfaches, digitales Nachweisverfahren.
Schweitzer: „Es ist eine gute Nachricht für deutsche Händler, dass der Gesetzgeber dem Umsatzsteuerbetrug durch Online-Händler aus Ländern außerhalb der EU einen Riegel vorschiebt. Der Missbrauch vornehmlich durch asiatische Händler hat hier stark zugenommen.
Das geht nicht nur zulasten der Staatskasse, der so nach Schätzungen der Finanzverwaltung rund eine Milliarde Euro an Umsatzsteuer verloren gehen. Geschädigt werden durch die Wettbewerbsverzerrungen alle Händler in Deutschland: Sie müssen ihre Waren mit 19 Prozent Umsatzsteuer anbieten, die sich illegal agierende Konkurrenten sparen.
Beim Bescheinigungsverfahren sollte allerdings noch einmal nachgearbeitet werden. Denn der nun geplante Nachweis, den Online-Händler für ihre ’steuerliche Zuverlässigkeit‘ brauchen, soll zunächst in Papierform erfolgen. Das ist in der digitalen Welt des Online-Handels ein Anachronismus. Hier sollte so schnell wie möglich ein einfaches, digitales Verfahren implementiert werden.“
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