eurodata macht Digitale Lohnschnittstelle (DLS) zum Standard

Neue Datenschnittstelle soll voraussichtlich 2017 bundesweit zur Pflicht werden

Pressemeldung der Firma eurodata AG

Seit 2002 hat die Finanzverwaltung das Recht, im Rahmen von Betriebsprüfungen Einsicht in gespeicherte Buchführungs- und Lohnabrechnungsdaten zu nehmen. Die Behörden können dabei sogar ein Verzögerungsgeld (bis zu 250.000 €) festsetzen, wenn dem Prüfer der Datenzugriff nicht, nicht zeitnah oder nicht in vollem Umfang eingeräumt wird. Mit einer gesetzlichen Änderung soll nun der Zugriff der Prüfer mittels der sog. Digitalen Lohnschnittstelle (DLS) ab 1.1.2017 verpflichtend werden.

eurodata beteiligt sich bereits seit 2013 an einem bundesweiten Pilotbetrieb der Finanzverwaltung zur DLS. Inzwischen konnten bei mehr als 1.100 Lohnsteuer-Außenprüfungen von Mandanten, die mit edlohn abgerechnet werden, Praxiserfahrungen gesammelt werden.

„Der Start des gemeinsamen Projektes DLS hatte seine Tücken, da nicht nur unsere Software-Entwickler bei der Umsetzung gefordert waren, sondern der Praxisbetrieb auch notwendige Nachjustierungen auf Seiten der Finanzverwaltung aufdeckte“, beschreibt der verantwortliche eurodata Geschäftsbereichsleiter für Steuerberater-Lösungen Christof Kurz das DLS-Projekt. „Bei der erforderlichen Anpassung der eigenen Datenstrukturen an das allgemeingültige DLS-Format muss jeder Software-Hersteller selbst seine Erfahrungen sammeln. Das braucht seine Zeit. Wir sind sehr froh, so früh in das Thema eingestiegen zu sein, damit unsere Anwender bereits jetzt flächendeckend auf die DLS umsteigen können.“

In den Kanzleien und Lohnbüros wird die Umsetzung der Digitalen Lohnschnittstelle in edlohn durchweg sehr positiv gesehen. „Wenn ein Lohnsteuer-Außenprüfer die notwendigen Daten auf einfache Weise und ohne große technische Hürden in seine Prüfsoftware übernehmen kann, trägt dies natürlich schon sehr zu einem positiven Prüfungsklima bei“, beschreibt Steuerberater Dr. Olaf Gebauer von der Steuerkanzlei TIB Treuhand aus Dortmund die ersten Praxiserfahrungen in seiner Kanzlei. „Unser Aufwand für die Klärung technisch bedingter Rückfragen der Außenprüfer hat sich enorm reduziert. Das spart uns sehr viel Zeit, die wir lieber in die Beratung und die Abrechnung neuer Mandanten stecken.“

Seit Anfang des Jahres kann die DLS-CD mit wenigen Klicks flächendeckend direkt in edlohn angefordert werden.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
eurodata AG
Großblittersdorfer Str.257-259
66119 Saarbrücken
Telefon: +49 (681) 8808-0
Telefax: +49 (681) 8808-300
http://www.eurodata.de

Ansprechpartner:
Markus Metz
Leiter Corporate Marketing
+49 (681) 8808-734



Dateianlagen:
    • Christof Kurz, Geschäftsbereichsleiter für Steuerberater-Lösungen
Die eurodata AG entwickelt und vermarktet cloudbasierte Softwarelösungen für Handelsnetze, Steuerberater und KMUs sowie Softwareprodukte zur Implementierung von Smart Services für mehrstufige Prozesse und Datenintegration. Mehr als 50.000 Kunden vertrauen den eurodata-Hochleistungsrechenzentren, einer sicheren Cloud "Made in Germany“, mit professionellen Business Intelligence-, Web- und Cloud-Dienstleistungen. Damit übernehmen wir auch die Verantwortung für den reibungslosen Betrieb der Lösungen. Die eurodata AG wurde 1965 gegründet und hat ihren Hauptsitz in Saarbrücken. Heute fokussieren sich mehr als 500 Mitarbeiter nachhaltig auf den Erfolg unserer Kunden in ganz Europa


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.