Kassen: Gesetzliche Änderungen in Österreich ab 01.01.2016

Registrierkassensicherheits-Verordnung betrifft Handel, Dienstleister und Gastronomie

Pressemeldung der Firma PosBill GmbH

Die aktuelle Registrierkassensicherheits-Verordnung, die ab Januar 2016 in Kraft treten wird, bringt grundlegende Änderungen für die Gewerbetreibenden in Österreich mit sich.

Die PosBill Kassensoftware erfüllt die Richtlinien der Registrierkassenpflicht für Österreich und entspricht den Anforderungen der österreichischen Kassenrichtlinie E131.

Inhalt der Registrierkassensicherheits-Verordnung

Die Registrierkassensicherheits-Verordnung (RKS-V-Verfahren) sieht vor, dass Unternehmen ab einem Jahresumsatz von 15.000€ einer Registrierkassenpflicht unterliegen. Diese gilt erweitert für Anbieter mobiler Dienste, z.B. mobile Frisöre u.ä. Dienstleister. Diese müssen zwar keine Kasse mit sich führen, sind bei Rückkehr aber dazu verpflichtet die Umsätze in der Kasse direkt zu erfassen.

Was bedeutet das RKS-V-Verfahren für Gewerbetreibende, die bisher keine Kasse hatten?

Unternehmer, die bisher keine Kassa hatten, müssen sich eine Kassa anschaffen, die den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Was bedeutet das RKS-V-Verfahren für Gewerbetreibende, die bisher keine Kassa hatten?

Diese Gewerbetreibenden müssen sich darüber informieren, ob die verwendete Software der Registrierkassensicherheits-Verordnung entspricht oder ob gegebenenfalls ein Update des Softwareherstellers zur Verfügung gestellt wird.

Gibt es die Möglichkeit von Förderungen für Kleinunternehmer?

Es ist vorgesehen, dass Unternehmen, die auf das System umrüsten müssen, eine Prämie von 200€ erhalten.

Nach bisherigen Verlautbarungen ist in der Registrierkassensicherheits-Verordnung die Möglichkeit vorgesehen, dass Betriebe, die frühzeitig ihre Registrierkassensysteme umstellen, die Anschaffungskosten abschreiben können.

Mehr Informationen hat PosBill in einem weiterführendem Blogbericht zur Registrierkassenpflicht für Österreich zusammengefasst.

Bereits seit dem 01.01.2015 bietet die Firma PosBill seinen Kunden die Softwarenutzungsvereinbarung an. Diese bietet zahlreiche Vorteile zu einem absolutem Vorteilspreis an:

Updates inklusive – Zugriff auf aktuelle Neuerungen ohne zusätzliche Kosten, so entsprechen Sie mit den jeweils aktuellen Versionen jederzeit der geforderten Gesetzeslage.

inklusive Dienstleistungen und Support – bei Fragen stehen die Mitarbeiter aus dem Support jederzeit zur Verfügung und schalten sich bei Bedarf live auf das Kassensystem des Kunden

Web Modul PosBill Air – mit dem Smartphone oder Tablet ist es möglich von unterwegs Umsatzdaten abzufragen oder Artikeldaten zu pflegen

Sicherheit durch volle Kostenkontrolle

Für weitere Fragen zum Thema Registrierkassensicherheits-Verordnung stehen die Mitarbeiter von PosBill unter folgender Rufnummer gerne zur Verfügung: 0800/22 84 28



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
PosBill GmbH
Brunnengasse 4
56355 Kehlbach
Telefon: +49 (6776) 9591000
Telefax: +49 (721) 151248755
http://www.posbill.com

Ansprechpartner:
Udo Finkbeiner
Geschäftsführer
+49 (6776) 9591000

Die PosBill GmbH bietet ihren Kunden weltweit in verschiedenen Sprachen eine ausgereifte Kassensoftware speziell für die Gastronomie und den Handel – und das seit mehr als 20 Jahren. In Verbindung mit der übersichtlich und benutzerfreundlichen Kassensoftware bietet PosBill ein vielfältiges Angebot an Kassensystemen; speziell für Gastrobetriebe natürlich auch robuste mobile Funkkassen. Zu den Einsatzmöglichkeiten der Kassensysteme, der Kassensoftware aber auch der Hotelsoftware ResiGo stehen ihnen kompetente Berater aus dem PosBill Team zu Seite – telefonisch unter 06776-9591000 oder per Mail unter sales@resigo.com PosBill GmbH Brunnengasse 4 56355 Kehlbach / Germany


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