Registrierkassensicherheits-Verordnung betrifft Handel, Dienstleister und Gastronomie
Die aktuelle Registrierkassensicherheits-Verordnung, die ab Januar 2016 in Kraft treten wird, bringt grundlegende Änderungen für die Gewerbetreibenden in Österreich mit sich.
Die PosBill Kassensoftware erfüllt die Richtlinien der Registrierkassenpflicht für Österreich und entspricht den Anforderungen der österreichischen Kassenrichtlinie E131.
Inhalt der Registrierkassensicherheits-Verordnung
Die Registrierkassensicherheits-Verordnung (RKS-V-Verfahren) sieht vor, dass Unternehmen ab einem Jahresumsatz von 15.000€ einer Registrierkassenpflicht unterliegen. Diese gilt erweitert für Anbieter mobiler Dienste, z.B. mobile Frisöre u.ä. Dienstleister. Diese müssen zwar keine Kasse mit sich führen, sind bei Rückkehr aber dazu verpflichtet die Umsätze in der Kasse direkt zu erfassen.
Was bedeutet das RKS-V-Verfahren für Gewerbetreibende, die bisher keine Kasse hatten?
Unternehmer, die bisher keine Kassa hatten, müssen sich eine Kassa anschaffen, die den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Was bedeutet das RKS-V-Verfahren für Gewerbetreibende, die bisher keine Kassa hatten?
Diese Gewerbetreibenden müssen sich darüber informieren, ob die verwendete Software der Registrierkassensicherheits-Verordnung entspricht oder ob gegebenenfalls ein Update des Softwareherstellers zur Verfügung gestellt wird.
Gibt es die Möglichkeit von Förderungen für Kleinunternehmer?
Es ist vorgesehen, dass Unternehmen, die auf das System umrüsten müssen, eine Prämie von 200€ erhalten.
Nach bisherigen Verlautbarungen ist in der Registrierkassensicherheits-Verordnung die Möglichkeit vorgesehen, dass Betriebe, die frühzeitig ihre Registrierkassensysteme umstellen, die Anschaffungskosten abschreiben können.
Mehr Informationen hat PosBill in einem weiterführendem Blogbericht zur Registrierkassenpflicht für Österreich zusammengefasst.
Bereits seit dem 01.01.2015 bietet die Firma PosBill seinen Kunden die Softwarenutzungsvereinbarung an. Diese bietet zahlreiche Vorteile zu einem absolutem Vorteilspreis an:
Updates inklusive – Zugriff auf aktuelle Neuerungen ohne zusätzliche Kosten, so entsprechen Sie mit den jeweils aktuellen Versionen jederzeit der geforderten Gesetzeslage.
inklusive Dienstleistungen und Support – bei Fragen stehen die Mitarbeiter aus dem Support jederzeit zur Verfügung und schalten sich bei Bedarf live auf das Kassensystem des Kunden
Web Modul PosBill Air – mit dem Smartphone oder Tablet ist es möglich von unterwegs Umsatzdaten abzufragen oder Artikeldaten zu pflegen
Sicherheit durch volle Kostenkontrolle
Für weitere Fragen zum Thema Registrierkassensicherheits-Verordnung stehen die Mitarbeiter von PosBill unter folgender Rufnummer gerne zur Verfügung: 0800/22 84 28
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
PosBill GmbH
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56355 Kehlbach
Telefon: +49 (6776) 9591000
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