Ist Hinweis „Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen“ unlauterer Wettbewerb?

Prozess UsedSoft Deutschland vs. U-S-C am 15. Juli 2015 vorm LG Düsseldorf

Pressemeldung der Firma U-S-C GmbH

Als SAM- und Lizenzaudit-Experte rät die U-S-C nach wie vor ihren Kunden „Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen“, beispielsweise im Blog „U-S-C Gebrauchte Software“. Die usedSoft GmbH hat daraufhin am 18. März beim Landgericht Düsseldorf Unterlassungsklage „wegen unlauterem Wettbewerb“ gegen die U-S-C GmbH eingereicht. Die mündliche Verhandlung am Düsseldorfer Landgericht wird nächste Woche am Mittwoch, den 15. Juli 2015, stattfinden.

„Wir sind gespannt auf den Prozess“, erklärt U-S-C Geschäftsführer Peter Reiner, „denn unsere Meinungsäußerung ist ja nicht unbegründet. Wir meinen, dass mit den zum Handel mit Gebrauchtsoftware ergangenen EuGH- und BGH-Urteilen unter speziellen Konstellationen im Client/Server Umfeld „Das Aufspalten von Volumenlizenzen von Microsoft“ noch nicht abschließend geklärt ist. Auch das jüngste BGH Urteil vom 11.12.2014 bezieht sich nur auf die spezifisch in dem dortigen Fall betroffenen speziellen Adobe Volumenlizenzen, die sich aber in einigen wichtigen Punkten von Microsoft Volumenlizenzen unterscheiden.“

„Ergo gibt es unserer Meinung nach aktuell noch Restrisiken bei der Aufspaltung von Microsoft Volumenlizenzen, die gerade im Falle eines Audits durch Microsoft zu Problemen führen können“, erklärt U-S-C Geschäftsführer Walter Lang und weiter: „Übrigens haben wir bereits vor über zwei Jahren auf unserer Webseite dazu unsere Meinung kund getan. Damals forderte uns die usedSoft Schweiz AG zur Unterlassung dieser Meinungsäußerung auf. Es kam zu einem einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem Landgericht Hamburg. Dieses hat usedSoft verloren. Der Antrag wurde auch in 2.Instanz vom Hanseatischen Oberlandesgericht in allen Punkten abgelehnt. Schon damals gelang es usedSoft nicht, uns unsere kritischen Meinungsäußerungen zu aufgespaltenen Microsoft Volumenlizenzen verbieten zu lassen.“

Jetzt kommt es zu einem erneuten Prozess der beiden Münchner Firmen – nach Hamburg wird am Mittwoch, den 15. Juli 2015, das Düsseldorfer Landgericht Recht sprechen.



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Die U-S-C GmbH mit Sitz in München ist seit 10 Jahren Spezialist für den Handel mit gebrauchter und neuer Software. Zu Ihrem Kerngeschäft gehört neben einem Online-Web-Shop die unabhängige SAM-Beratung. Als Gebrauchtsoftware-Händler kauft, verkauft und tauscht U-S-C gebrauchte Produkte schon immer EuGH- und BGH-konform. Außerdem ist U-S-C freier Lizenzgutachter und führt – als Experte für Microsoft, VMware, Adobe und Citrix – Lizenz-Audit-Vorbereitungen, Software Asset Management (SAM) und alle Hersteller übergreifende Lizenz-Workshops durch. Weitere Informationen unter u-s-c.de.


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