IBM unterstützt Entwicklung von behindertengerechten Apps

Pressemeldung der Firma IBM Deutschland GmbH

IBM Research (NYSE:IBM) stellt heute eine neue Testsoftware vor, die iOS und Android (TM) Entwicklern dabei hilft, ihre Apps auch für seh-, hörbehinderte und ältere Menschen besser nutzbar zu machen. Das Tool namens Mobile Accessibility Checker unterstützt Entwickler vollautomatisch bei der Identifizierung und Korrektur von potentiellen Nutzerproblemen wie unzureichenden Kontrast, fehlenden Eingabe- oder Vergrößerungsoptionen.

Das Tool empfiehlt den Entwicklern entsprechende Korrekturen, die sich an Industriestandards und staatlichen Vorgaben orientieren. Aktuelle Tools sind momentan nur in der Lage, ein Verbesserung nach der anderen zu identifizieren. Sie sind zudem nicht für Menschen mit Sehbehinderungen ausgelegt, sodass häufig der Kontrast, die Schriftgröße und andere Elemente nicht angepasst werden können.

Als Teil dieser Ankündigung arbeitet IBM mit der SSB BART Group zusammen, einer US- amerikanischen Organisation für Dienstleistungen und Softwareentwicklung rund um Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen.Gemeinsam entwickeln sie eine neue Managementplattform für mobile Anwendungen unter Einbindung des Mobile Accessebility Checker. Die Plattform intergriert das IBM Tool als Teil einer automatischen Testumgebung für mobile Anwendungen und mobile Webseiten. IBM Mobile Accessibility Checker ist auch als Service oder Software von IBM erhältlich.

„Mobile Anwendungen haben ein neues Zeitalter mit ganz neuen Möglichkeiten für Menschen jeden Alters und unterschiedlicher Befähigungen eingeläutet. Viele Apps haben allerdings noch häufig Fehler im Design, das ihre Nutzung durch ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen verhindert,“ sagt Frances West, IBM Chief Accessibility Officer.“Unsere Forscher haben eine Möglichkeit gefunden, dem abzuhelfen, indem sie ein entsprechendes Tool entwickelt haben, damit auch Nutzer mit Einschränkungen Apps nutzen können. Für den Entwickler hat die Software den Vorteil, dass möglicherweise anfallende, zusätzliche Entwicklungszyklen vermieden werden und er die Sicherheit hat, allen rechtlichen Rahmenbedingungen mit seinen Produkten zu genügen.“



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