Pressemeldung der Firma Krämer IT-Solutions GmbH
Wussten Sie schon, dass durch die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) Unternehmen vorgeschrieben wird, dass alle steuerrelevanten Daten in maschinell auswertbarer Form vorzeigbar aufbewahrt werden müssen? Dies trifft auch auf die E-Mails und deren Dateianhänge zu. Der Gesetzgeber hat die Abgabenordnung (AO) angepasst sowie die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) geschaffen. Die gesetzlichen Anforderungen hat das Bundesfinanzministerium (BMF) im Jahr 2009 konkretisiert. Hier heißt es:
„E-Mails, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, sind nach den allgemeinen Vorschriften des § 147 AO aufzubewahren. Eine (elektronisch übersandte) E-Mail stellt ein originär digitales Dokument dar, das für den Datenzugriff im Originalformat maschinell auswertbar vorgehalten werden muss. Dies gilt beispielsweise für eine per E-Mail übermittelte Reisekostenabrechnung in einem Tabellenkalkulationsformat.“
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Krämer IT-Solutions GmbH
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06881 - 93629 - 73
Dateianlagen:
"Die meisten Menschen wenden mehr Kraft an, um die Probleme herumzureden, statt sie anzupacken."
Henry Ford
Probleme direkt anzupacken und zielgerichtete IT-Lösungen zu bieten, das sind die Kernkompetenzen der Krämer IT-Solutions GmbH. Und wie der Name schon sagt, sind wir für Sie da, wenn es um die optimale Bereitstellung informationstechnischer Produkte und serviceorientierter EDV-Dienstleistungen geht.
Für Sie setzt unser qualifiziertes Team sein hohes Know-how und lösungsorientiertes Handeln gerne immer wieder aufs Neue ein. Wir sorgen dafür, dass Ihr Geschäftsprozesse
•optimal,
•effizient und
•erfolgreich ablaufen.
Das ist unser Job, den wir motiviert, kundenorientiert und vor allem gerne machen. Denn Ihre Zufriedenheit und die Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens stehen für uns an erster Stelle.
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