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Hintergrund:
Das Europäische Parlament hat am 11. März die Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen beschlossen. Sie verpflichtet öffentliche Auftraggeber und Vergabestellen zur Annahme und Verarbeitung elektronischer Rechnungen. Anschließend wird eine neue europäische Norm für die elektronische Rechnungsstellung in Europa eingeführt: 36 Monate nach Inkrafttreten der Richtlinie soll ein semantisches Datenmodell für die elektronische Rechnungsstellung vorliegen, das die verschiedenen nationalen Standards in Einklang bringt. Nach weiteren 18 Monaten wird die Umsetzung zwingend vorgeschrieben. Ziel ist, nicht nur die Erstellung, Versendung, Übermittlung, und Entgegennahme, sondern auch die Verarbeitung einer Rechnung vollständig zu automatisieren. Das heißt, dass die Empfänger die Rechnungen automatisch und digital verarbeiten müssen und zwar auf Basis von strukturierten Daten – eine bloße Bilddatei reicht hierfür nicht aus.
Dazu das Statement von Dr. Eike Schmidt, Vorstand Produkte der MACH AG:
„Mit der Verabschiedung der Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung hat das EU-Parlament den Countdown gestartet: In circa fünf Jahren wird die eRechnung auf Basis eines noch zu entwickelnden europäischen Formates Pflicht. Die MACH AG, die gerade mit dem Bundesverwaltungsamt das neue deutsche Format ZUGFeRD pilotiert, begrüßt diesen Schritt, der zu mehr Effizienz im europäischen Rechnungsverkehr führen wird.
Eines gilt es jedoch aus der SEPA-Einführung zu lernen: Organisationen sollten die Angelegenheit nicht auf die leichte Schulter nehmen und die Einführung frühzeitig starten. Denn wie bei SEPA gilt: Das veränderte Austauschformat ist nur die Spitze des Eisbergs. Die wahre Aufgabe – und der wahre Gewinn – besteht in der Optimierung der Arbeitsprozesse auf Basis der elektronischen Rechnung. Hier können wir auf Basis des ZugFeRD-Formats schon viel Vorarbeit leisten. Ein Umstieg auf das europäische Datenformat wird dann überschaubar.“
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