Reisekostenabrechnung nach dem neuen Gesetz von 2014

Eine Dienstreise bietet viele Möglichkeiten, entstehende Kosten steuerlich abzusetzen. Doch schon allein die ständigen Gesetzesänderungen machen es schwierig, alle Vorteile für sich zu nutzen. Für dieses Jahr beispielsweise haben sich die Sätze der Verpflegungspauschale erhöht. Eine leistungsfähige und aktuelle Software erfasst sämtliche Beträge, die für das deutsche Steuerrecht relevant sind. Wer diesen Vorteil noch nicht nutzt, sollte die Vorzüge durch eine kostenlose Demoversion testen.

2014 höhere Sätze für Verpflegung auf Dienstreisen

Ein neues Jahr ist auch immer eine neue Gelegenheit für Gesetzesänderungen im Steuerrecht. 2014 können bei der Reisekostenabrechnung höhere Beträge geltend gemacht werden. Wer über die Novellierungen nicht informiert ist, verschenkt bei der Steuerrückerstattung bares Geld. Gestiegen sind unter anderem die Verpflegungspauschalen. Bisher konnten bei Reisen:

– ab 8 Stunden 6 Euro,
– ab 14 Stunden 12 Euro,
– ab 24 Stunden 24 Euro

abgerechnet werden. Jetzt können 12 Euro schon bei 8 Stunden Reisedauer angerechnet werden. Während der mittlere Satz entfällt, bleibt der Satz für die ganztägige Abwesenheit gleich. Reduziert wurde auch die Anzahl der Abrechnungsstufen bei Aufenthalten im Ausland. Maßgeblich für die Beträge ist eine Pauschale, die durch das Bundesfinanzministerium ständig neu festgelegt wird. Für einen Auslandsaufenthalt können

-ab 8 Stunden 80% des Tagesgeldsatzes
-ab 24 Stunden 120% des Tagegeldsatzes

steuerlich geltend gemacht werden. Das Frühstück im Hotel ist hingegen teilweise problematisch: Während im Ausland 20% des Übernachtungspreises für die erste Mahlzeit des Tages angesetzt werden können, gibt es in Deutschland das Problem der unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze. Denn während Übernachtungen seit einigen Jahren mit dem ermäßigten Satz von 7% besteuert werden, gilt für das Frühstück weiterhin, dass 19% entrichtet werden müssen. Hier sollte deshalb der Sachbezugswert von zurzeit 1,60 Euro veranschlagt werden. Insgesamt bleibt aber dennoch die Feststellung, dass Unternehmer wie Angestellte entlastet werden. Das Bundesfinanzministerium schätzt, dass die Ersparnis insgesamt 220 Millionen Euro jährlich betragen soll.

Lexware Reisekosten 2014 bietet Fahrtenbuch

Die Regelungen sind kompliziert – wer nicht alle Details kennt, verschenkt schnell eine Menge Geld. Eine Alternative zum Steuerberater ist eine leistungsfähige Software auf dem aktuellen Stand. Lexware bietet beispielsweise ein entsprechendes Produkt, welches speziell auf das Thema Reisekosten zugeschnitten ist. Durch den Vergleich unterschiedlicher Varianten zur Versteuerung kann die jeweils günstigste ermittelt werden. Außerdem enthält „Lexware Reisekosten 2014“ die Möglichkeit, ein Fahrtenbuch zu führen – was bei der Konkurrenz nicht immer selbstverständlich ist.

OUTDOOR Reisekosten kostenlos zwei Wochen testen

Ebenfalls interessant könnte „MonKey Reisekosten“ sein: Die Software bietet sogar eine Schnittstelle zur Finanzbuchhaltung. Außerdem lässt sie sich auf einem Windows-Rechner oder Mac installieren. Dieser Umstand ist insofern von Bedeutung, weil es immer häufiger auch webbasierende Anwendungen gibt. Dafür wird aber eine Online-Anbindung benötigt, die besonders im Ausland nicht immer vorausgesetzt werden kann. Auch die Anwendung „OUTDOOR Reisekosten“ könnte interessant sein. Der Funktionsumfang ist hoch, vor allem kann sie als Demoversion zwei Wochen lang ohne Einschränkungen getestet werden. Das reicht für die meisten Dienstreisen durchaus – und macht die Vorteile einer solchen Software schnell deutlich. Denn noch immer nutzt rund die Hälfte aller Unternehmen kein entsprechendes Programm und verschenkt vermutlich Geld.

 



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