Software ESCROW Verträge

Pressemeldung

Der LIZENZGEBER-Softwarehersteller und der LIZENZNEHMER-IT-Anwender (Großkunden aus Industrie, Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung), schließen mit dem unabhängigen, neutralen Software ESCROW Treuhänder eine Quellcode Hinterlegungsvereinbarung ab, die folgendes regelt: Der Lizenzgeber hinterlegt bei dem ESCROW Treuhänder das Produktpaket (Quellcodes und Dokumentationen).

Der ESCROW Treuhänder wird Eigentümer der Datenträger (Sicherungsübereignung nach dem Trust- und Pfandrecht) ohne Anspruch auf das Urheberrecht.

Ausschließliches Ziel im Falle einer Herausgabe durch den ESCROW Treuhänder: Der Anwender muss seine Programme weiterhin benutzen, pflegen und entwickeln können -das Urheberrecht verbleibt beim Lizenzgeber.

Der "Zwei Parteien Vertrag" für Mehrfachanwender

Der Lizenzgeber (Softwarehersteller) und der ESCROW Treuhänder schließen eine Quellcode Hinterlegungsvereinbarung ab, die folgendes regelt: Der Lizenzgeber hinterlegt beim ESCROW Treuhänder das Produktpaket (Quellcodes und Dokumentationen).

Der Lizenzgeber übereignet dem ESCROW Treuhänder den Datenträger, ohne dass der ESCROW Treuhänder Anspruch auf das Urheberrecht hat.

Für den Anwender wird im Lizenzvertrag der Zugriff auf den Source Code geregelt und er tritt per einfacher S.E.I.- Beitrittserklärung dem Software ESCROW Vertrag bei. Ausschließliches Ziel im Falle einer Herausgabe durch den ESCROW Treuhänder: Der Anwender muss seine Programme weiterhin benutzen, pflegen und entwickeln können. – Das Urheberrecht verbleibt beim Lizenzgeber.

Weitere Vertragsformen: 4-Parteien Verträge oder Distributoren Verträge können bei ESCROW Treuhänder angefragt werden.

Quelle: S.E.I. GmbH, Bonn

Orginalmeldung



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