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KEY ESCROW
Das KEY ESCROW Verfahren regelt den Zugriff auf Verschlüsselungsverfahren unter vertraglichen Bedingungen. Danach wird der entsprechende „Schlüssel“, ein Sicherheitscode in Form eines softwaremäßigen umfangreichen Algorithmus, bei einem unabhängigen und neutralen ESCROW Treuhänder hinterlegt, um dem IT-Anwender den Zugriff auf den hinterlegten Sicherheitscode zu garantieren.
Die KEY ESCROW Lösung:
Die Absicherung des Sicherheitscodes – z. B. für den Zugriff auf Plattenlaufwerken mit hoch vertraulichen Daten – geschieht durch eine KEY ESCROW Hinterlegungsvereinbarung und ist sowohl in einfacher als auch in zweifacher Form möglich, und zwar in den zugangs- und videoüberwachten, klima- und strahlungssicheren Tresoren eines ESCROW Treuhänders z.B. von ein oder zwei verschiedenen Großbanken. Prüfung und Hinterlegung des Sicherheitscodes wird beiden Parteien mit der Unterzeichnung der KEY ESCROW Hinterlegungsvereinbarung und der KEY ESCROW Zertifizierung bestätigt. Aus Sicherheitsgründen kann einmal jährlich der hinterlegte Sicherheitscode auf Wunsch des Anwenders dupliziert werden.
Datenbank ESCROW
Im Kontext von Datenbanken handelt es sich bei ESCROW-Verfahren um eine Synchronisationsmethode von Transaktionen zum Einbringen von Daten in die Datenbank. Die Daten werden sofort eingetragen, und nicht erst zum Transaktionsende (Commit). Das System lässt dann gleichzeitige Änderungen solange zu, wie das Prädikat erfüllt bleibt.
Die Datenbank ESCROW Lösung:
Der Vorteil der Datenbank ESCROW Methode besteht darin, dass die programmierten Daten sofort in die Datenbank eingetragen werden, und nicht erst zum Transaktionsende (commit). Mit der Absicherung der einzelnen vereinbarten Datenbank Entwicklungsschritte durch eine Datenbank ESCROW Vereinbarung erhält der Anwender stets einen genauen Überblick über die tatsächlich erfolgten Entwicklungsfortschritte in der Datenprogrammierung.
Quelle: S.E.I. GmbH, Bonn
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