Kostenlose BEO-Gelangensbestätigung erleichtert Abwicklung

Neue Verfahrensweise beim Nachweis zur Steuerfreistellung im Intrahandel

Pressemeldung der Firma BEO GmbH

Die Gelangensbestätigung dient als Nachweis, um bei Lieferungen in EU-Staaten eine Befreiung von der Umsatzsteuer zu erhalten. Der Empfänger einer Ware bestätigt dazu auf dem Dokument, dass er die Sendung erhalten hat. Verpflichtend ist die Erstellung einer Gelangensbestätigung ab dem 1. Januar 2014. Der Zollspezialist BEO hat eine Software entwickelt, die den dabei entstehenden Verwaltungsaufwand deutlich minimiert. Mit dem kostenlosen Programm wird der Nachweis elektronisch angelegt, bereitgestellt und archiviert. Der Versand per Post entfällt. Unter www.beo-gb.de können Nutzer auf die Cloud-Lösung zugreifen.

Die Gelangensbestätigung muss erstellt werden, wenn eine Ware durch den Lieferer selbst zugestellt oder vom Abnehmer abgeholt wird. Bei allen anderen Transportvarianten eignet sie sich ebenfalls als einfache und sichere Eingangsbestätigung. Die BEO-Cloud-Lösung hilft, den dabei entstehenden Verwaltungsaufwand gering zu halten. Nutzer können in dem Programm alle benötigten Daten auf einer Plattform verwalten und archivieren. Die Eingabe erfolgt bequem per Excel-Import. Vor dem elektronischen Versand einer Gelangensbestätigung prüft das System, ob alle notwendigen Angaben vorhanden sind. In die Software ist außerdem eine Mailvorlage integriert, sodass für alle Schritte- von der Anfertigung bis zur Bereitstellung der Gelangensbestätigung- kein zusätzliches Programm notwendig ist. Durch das Onlineverfahren kommt es zudem nicht zu Verzögerungen, wie beim Versand auf dem Postweg.



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BEO GmbH
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http://www.beo-software.de

Die BEO GmbH mit Hauptstandort in Endingen bei Freiburg hat sich auf Softwareprodukte und Dienstleistungen für die Bereiche Zollabfertigung und Versandabwicklung spezialisiert. 1987 vom Geschäftsführer Clemens Sexauer gegründet, beschäftigt das Unternehmen inzwischen mehr als 150 Mitarbeiter an vier Standorten. Die Produktlinien zur Zollabfertigung sowie zur Präferenzkalkulation und Sanktionsprüfung werden kontinuierlich an die aktuellen rechtlichen Vorgaben angepasst und gewährleisten für Anwender Rechtssicherheit und die permanente Einhaltung aktueller Vorschriften und Richtlinien. Für den Versand bietet BEO Softwareanwendungen für die Packstück-, Sendungs- sowie die Gefahrgutabwicklung an. Alle Softwareprodukte von BEO sind modular konzipiert und sowohl als Inhouse- als auch als webbasierte Mietlösungen (SaaS) verfügbar.


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