Zum 1.2.2014 wird das SEPA-Verfahren für alle Unternehmen verpflichtend.
Das Prozedere der SEPA-Umstellung ist nach der BauPVo ein nicht zu unterschätzender Vorgang. Besonders die Unternehmen der Schütt- und Rohstoffbranche sind innerhalb kürzester Zeit zweimal gebeutelt; kaum ist die BauPVo überstanden, steht die nächste Änderung vor der Tür.
SEPA bringt weitreichende Umstellungen im Hinblick auf die Organisation und technischen Voraussetzungen mit sich. Noch immer unterschätzen Viele den Umstellungsprozess – noch ist genügend Zeit zur Vorbereitung, die will genutzt werden.
Welche Änderungen kommen mit SEPA in das ERP-System, wie WDV20xx?
Das ganze Prozedere der SEPA-Umstellung hat natürlich Auswirkungen auf die Abläufe innerhalb der betriebswirtschaftlichen Unternehmenssoftware, ganz gleich ob mit Schüttgütern oder Stückgütern gehandelt wird. Wenn Sie mit dem Branchen-ERP-System WDV 2012 arbeiten, so bekommen Sie ab der Version 09.01-05-35 alle softwareseitig notwendigen Voraussetzungen für die vollständige Umsetzung des SEPA-Verfahrens zur Verfügung gestellt.
• Personenkontenstamm – hier werden die IBAN, BIC und Mandatsnummer eingetragen
• Firmenstamm – Neuerung hier ist die Gläubiger-ID
• Rechnungsformulare und Belege müssen um die Angaben des Fälligkeitstages, der Gläubiger-ID und Mandatsnummer angepasst werden
Tipp:
Erarbeiten Sie so früh wie möglich Ihren Sepa-Plan im Unternehmen. Vertrauen Sie auf Ihre Partner im Bereich Systemhaus und Finanzberater. Noch ist genügend Zeit, alle technischen und organisatorischen Änderungen zu kalkulieren, zu planen und umzusetzen. Für die SEPA-Umstellung sollten Sie die aktuellste Softwareversion einsetzen. Verwenden Sie deshalb die WDV 2012 ab der Version 09.01-05-35 zusammen mit der Mesonic CWL Version 9.1.
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