Interfraktioneller Antrag zur Eindämmung der Softwarepatentierung im Bundestag verabschiedet

Der Bundestag fordert den ausschließlich urheberrechtlichen Schutz von Softwarelösungen

Pressemeldung der Firma Bundesverband IT-Mittelstand e.V.

Am Freitag verabschiedete der Bundestag einstimmig den interfraktionellen Antrag „Wettbewerb und Innovationsdynamik im Softwarebereich sichern – Patentierung von Computerprogrammen effektiv begrenzen“. Kernforderung des Bundestages ist, dass Softwarelösungen ausschließlich urheberrechtlich geschützt werden sollen und dass darüber hinaus kein Patentschutz für abstrakte Lösungen auf diesen Gebieten gewährt werden darf. Eine Ausnahme soll lediglich für Lösungen gelten, bei denen das Computerprogramm eine mechanische oder elektromechanische Komponente ersetzt.

Die IT-Mittelstandsverbände Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) und der Bundesverband Informations- und Kommunikationstechnologie (BIKT) begrüßen das klare Votum des Bundestages. In ihren Stellungnahmen vor dem Rechtsausschuss des Bundestages hatten sich die Verbände bereits klar für den Antrag ausgesprochen. „Durch die Existenz zehntausender softwarebezogener Patente in Deutschland und Europa sieht sich heute insbesondere der IT-Mittelstand unkalkulierbaren Kosten- und Haftungsrisiken ausgesetzt“, erklärt BITMi-Präsident Dr. Oliver Grün das Engagement der Verbände und ihre Forderung nach gesetzlichen Maßnahmen.

Zugleich warnen sie davor, die Verantwortung für gesetzliche Regelungen an Brüssel abzugeben, da die EU seit Jahren nicht in der Lage sei, die notwendigen Regelungen für die Rechtssicherheit auf dem Softwaresektor zu treffen. „Deutschland muss daher gesetzgeberisch vorangehen, um ein deutliches Signal in Richtung Brüssel zu setzen“, so Johannes Sommer vom BIKT.

Konkret schlagen BIKT und BITMi eine Schutzschirmklausel im Urheberrecht vor. Eine solche Bestimmung verhindert, dass Patentansprüche mit den urheberrechtlichen Verwertungsrechten kollidieren und diese ins Leere laufen lassen. Darüber hinaus empfehlen die Verbände, im Patentgesetz zu verankern, dass sich die Wirkung von Patenten nicht auf urheberrechtlich selbstständig geschützte Werke erstreckt.

Der BIKT hat eine englische Übersetzung des Antrages auf seiner Webseite bereitgestellt, um die Position des deutschen Bundestages auch interessierten Kreisen außerhalb des deutschsprachigen Raums zugänglich zu machen.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Bundesverband IT-Mittelstand e.V.
Augustastraße 78-80
52070 Aachen
Telefon: +49 (241) 1890-558
Telefax: +49 (241) 1890-555
http://www.bitmi.de

Ansprechpartner:
Anja Nolte M.A.
Verbandsreferentin
+49 (241) 1890558

Der Bundesverband IT-Mittelstand ist der einzige IT-Fachverband, der ausschließlich mittelständische Interessen profiliert vertritt. Im BITMi sind sowohl direkte Mitglieder als auch dem BITMi assoziierte Verbände zusammengeschlossen. Der Verband repräsentiert damit die Interessen von mehr als 800 mittelständischen IT-Unternehmen in Deutschland mit einem Umsatzvolumen von mehreren Milliarden Euro.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.