Lieferschein & Bauproduktenverordnung

Die Bauprodukteverordnung BauPVo gewinnt an Fahrt – noch 8 Monate, dann muss jedes Werk die Anforderungen auf dem Lieferschein umgesetzt haben.

Pressemeldung der Firma PRAXIS EDV- Betriebswirtschaft- und Software-Entwicklung AG

Die Berichterstattung rund um das Thema Bauprodukteverordnung steigert sich kontinuierlich. Verantwortliche der Verbände und Institutionen stehen für Fragen zu den Inhalten und Anforderungen zur Verfügung. Die Inhalte zu kennen ist das Eine – sie auch umzusetzen das Andere.

Kunden und Anwender der Branchensoftware WDV2012 können sich sorgenfrei zurücklehnen. In der meistgenutzen Branchenanwendung WDV2012 speziell für die Werke im Zulieferbereich für den Straßen- und Tiefbau sind die Anforderungen der BauPVo komplett in der aktuellsten Version umgesetzt. Hier ist lediglich anzuraten, das Update kurzfristig einzuspielen, um sich mit den neuen Eigenschaften vertraut zu machen.

Unternehmen und Zulieferwerke die mit anderen Anwendungen arbeiten, sollten Ihrem Softwarehaus die Anforderungen schnellstmöglich zur Verfügung stellen. Eine Implementierung dieser komplexen Art ist nicht ohne Weiteres geschehen. Vermeiden Sie unbedingt, sich erst kurz vor dem 01.07.2013 mit den Anforderungen auseinanderzusetzen. So vermeiden Sie Ärger mit Kunden und das Baustellengeschäft verläuft problemlos.

Das sollten Sie zur BauPVo wissen: (Auszug der Anforderungen)

– CE-Kennzeichnungspflichten zur Identifikation des Herstellers

– Leistungsmerkmale des Bauproduktes müssen auf dem Lieferschein angedruckt werden

– Betrifft die Kennzeichnung des Lieferscheins, der an der stationären Waage sowie der Radladerwaage generiert wird

– Einführung von Marktüberwachungsbehörden zur Umsetzungskontrolle

– Beweis der Umsetzung muss bei Erscheinen der Überwachungsbehörden ausnahmslos erbracht werden

– werkseigene Produktionskontrolle WPK die Konformitätserklärung

Was sind Bauprodukte – für wen gilt die EU-Richtlinie BauPVo? Mit Bauprodukten sind dabei alle Produkte gemeint, die dauerhaft in Bauwerke des Hoch- und Tiefbaues eingebaut werden. Mit diesen Bauprodukten müssen Bauwerke errichtet werden können, die gebrauchstauglich sind und den üblichen Regelungen entsprechen.

Quellenangabe sowie weitere Informationen

http://www.ce-zeichen.de

http://www.wdv20xx.org

GP GesteinsPerspektiven 6/2012



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    • Abladen erlaubt? Nur, wer auf dem Lieferschein alle Kennzeichnungen vorweisen kann, kommt in die enge Wahl der Zulieferer.
Über die PRAXIS EDV-Betriebswirtschaft- und Software-Entwicklung AG: Die PRAXIS EDV-Betriebswirtschaft- und Software-Entwicklung AG wurde 1989 in Baden-Württemberg gegründet. Seit 1997 richtet sich der Fokus zunehmend auf die Branchensoftware WDV und der Geschäftsprozessintegration von der Ausschreibung bis zur Kostenrechnung und Betriebsdatenerfassung und Terminal Verwiegung. Dazu kommt nun seit 2011 die IT-Automation und Managed Services von IT-Infrastrukturen für die Anwender der Software. Im Jahre 2012 ist der PxDigiStift© als ergänzendes Erfassungsinstrument eine Bereicherung für alle EDV-Anwender – dies völlig branchenneutral und bereichsübergreifend. Dadurch ist die PRAXIS EDV- Betriebswirtschaft- und Software- Entwicklung AG das erste deutsche Unternehmen, das diese zukunftsorientierte Vision verfolgt. Wichtig ist hierbei die Schließung einer immer größer werdenden Bedarfslücken: IT-Prozess-Automation in zunehmend in homogenen und komplexen IT-Infrastrukturen bei mittelständischen Unternehmen zu einem bezahlbaren Preis. Mit über 2000 verkauften Lizenzen gehört PRAXIS EDV- Betriebswirtschaft- und Software- Entwicklung AG in der Branchenentwicklung für die „Schütt-, Veredelungs- und Baustoff- Industrie für den Mittelstand“ zu den Marktführern in Deutschland. Durch die gesellschaftliche Integration in der BSM Business Software für den Mittelstand eG erweitert das Systemhaus elementar mit über 200 Fachkräften in den unterschiedlichsten Spezialbereichen die Kompetenz bundesweit. Beleg, gern auch als PDF, erbeten.


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