Leipzig. Die FIO SYSTEMS AG hat sich als eines der ersten IT-Dienstleistungsunternehmen für die Finanz- und Immobilienwirtschaft nach dem Prüfungsstandard IDW PS 951 erfolgreich auditieren lassen. Mit der Bescheinigung vom 08.12.2011 wurde die Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der FIOPORT Lösungen durch die AWADO Deutsche Audit GmbH bestätigt.
Beim Outsourcing von Dienstleistungen müssen insbesondere Kreditinstitute strenge gesetzliche Anforderungen beachten. Durch die Prüfung der internen Kontrollsysteme der Dienstleister soll sichergestellt werden, dass Qualitätsmängel verhindert oder aufgedeckt und korrigiert werden. Da der Gesetzgeber es jedoch nicht als zwingend erforderlich ansieht, dass sich der Auftraggeber einer Dienstleistung persönlich vor Ort von der Vollständigkeit und Angemessenheit der internen Kontrollsysteme überzeugen muss, kann er seine Kontrollverpflichtung auch durch die Anforderung von Prüfungsergebnissen oder Zertifikaten erfüllen. Dafür können sich die Kunden der FIO SYSTEMS AG bei ihren Abschlussprüfungen jetzt auch auf den Prüfbericht nach IDW PS 951 beziehen.
Die Prüfung erfolgte unter Beachtung der Anforderungen des Rundschreibens 11/2010 der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 15.12.2010 „Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)“ zur Auslagerung von Bereichen auf ein anderes Unternehmen gemäß §25a Abs. 2 KWG. Sie umfasste die abschließende Beurteilung, ob die von FIO SYSTEMS erstellte Beschreibung des internen Kontrollsystems in allen wesentlichen Belangen zutreffend dargestellt ist und die in der Beschreibung dargestellten Kontrollen angemessen und wirksam sind, um die von der FIO SYSTEMS definierten Kontrollziele zu erreichen. Überprüft und beurteilt wurden im Wesentlichen folgende Bereiche: Die Aufbau- und Ablauforganisation, das IT-Umfeld, die IT-Infrastruktur, die IT-Anwendungen, das IT-Überwachungssystem, die IT-Geschäftsprozesse, der Datenschutz sowie das Rechnungswesen. Unter anderem wurde auch geprüft, ob die im Prüfungszeitraum geltenden Standarddienstleistungsverträge mit Banken und Sparkassen die gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfüllten.
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